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Rauchmelder wird Pflicht

+++ Innenminister Markus Ulbig: „Sachsen modernisiert die Bauordnung. Wir werden Rauchwarnmelder einführen, denn Rauchwarnmelder retten Leben. Die geänderte Bauordnung schafft zudem Erleichterungen für den Bauherrn.“ +++

Das Kabinett hat in der Sitzung vom 17.06.2015 den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Sächsischen Bauordnung zur Anhörung freigegeben. Das Gesetz sieht vor, das Bauordnungsrecht zu aktualisieren und die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 umzusetzen.Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass zum 1. Januar 2016 in der Sächsischen Bauordnung eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten eingeführt werden soll. Damit soll die Sicherheit im Brandfall verbessert werden. Dies betrifft insbesondere neu geschaffene Wohnungen und Beherbergungsstätten. Eine Nachrüstungspflicht für Bestandsbauten gesetzlich vorzuschreiben, ist bisher nicht geplant.

Der Gesetzesentwurf sieht die Kommunalisierung der Stellplatzpflicht vor. Künftig können die Gemeinden in eigenen Satzungen Regelungen zu Stellplätzen, Garagen und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder treffen.

Die Sächsische Bauordnung soll an die Regelungen der novellierten Musterbauordnung angepasst werden. Das Ziel sind einheitliche Grundregeln in den Ländern.

Künftig werden Wohnformen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit und mit Behinderung in den Sonderbautenkatalog aufgenommen, und zwischen Wohnformen zur Pflege und Betreuung von Personen und sonstigen Einrichtungen zur Unterbringung von Personen wird unterschieden.

Im Abstandsflächenrecht und bei der Nachbarbeteiligung gelten künftig erleichterte Vorschriften. Beim Abstandsflächenrecht sollen Maßnahmen der Wärmedämmung und von Solaranlagen an bestehenden Gebäuden privilegiert werden. Verwaltungsvorgänge werden vereinfacht, beispielsweise kann bei mehr als 20 Nachbarn die Zustellung der Baugenehmigung durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Mit dem Gesetz wird außerdem EU-Recht in nationales Recht umgesetzt. Ein Beispiel ist die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie – die Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen. Weitere Anpassungen ergeben sich aus Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention und neuen technischen Baubestimmungen.

Die Anhörung ist für die kommenden Wochen vorgesehen. Die Kabinettsbefassung zur Einbringung des Gesetzes in den Landtag ist für September 2015 geplant.

Quelle: Innenministerium Sachsen

Die Rettungsgasse

Die Rettungsgasse funktioniert so:

  1. die Geschwindigkeit verringern langsam an den Fahrbahnrand fahren.
  2. Das Fahrzeug parallel zur Fahrtrichtung ausrichten, damit das Heck nicht in die Rettungsgasse ragt.
  3. ausreichend Abstand zum Vordermann halten, um reagieren zu können.
  4. Zweispurige Straßen: Fahrzeuge auf der linken Fahrspur an den linken Fahrbahnrand, Fahrzeuge auf der rechten Spur an den rechten Rand.
  5. Dreispurige Autobahnen: Die Rettungsgasse wird zwischen der äußerst linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet werden.
  6. Die Rettungsgasse so lange offen halten, bis der Verkehr wieder rollt.

Wichtig ist: Der Seitenstreifen ist kein Ersatz für die Rettungsgasse.

Soweit die Gesetzeslage. Es ist kein zuvorkommendes Verhalten den Rettungskräften im Stau “irgendwie” Platz zu machen, sondern es ist eine Ordnungswidrigkeit es nicht zu tun.
Wie sieht nun aber leider die Realität aus: Fährt der gemeine Rettungswagen auf ein Stauende zu, lassen sich die unterschiedlichsten und zum Teil haarsträubenden Fahrmanöver beobachten. Autofahrer schalten die Warnblinkanlage ein und bleiben wie vom Schlag getroffen an Ort und Stelle stehen, sie versuchen wie wild den linken Fahrstreifen freizumachen und kreuzen dabei die eigentlich freizuhaltende Rettungsgasse, besonders eigennützige Verkehrsteilnehmer freuen sich, dass ihnen Platz gemacht wird und drängeln sich selbst in der Rettungsgasse nach vorne durch.
Und ist das Rettungsfahrzeug erst einmal vorbeigefahren, wird das mühsam gebildete “Rettungsgässchen” sogleich wieder geschlossen. Dem ersten Einsatzfahrzeug werden aber mit Sicherheit noch einige weitere folgen und das Spiel beginnt von neuem. Ein einfaches Beispiel: angenommen auf der Autobahn hat sich ein Verkehrsunfall ereignet, zwei Fahrzeuge sind darin verwickelt, eine Person ist eingeklemmt. Dann werden sich innerhalb von einigen Minuten vermutlich mindestens zwei Rettungswagen, ein Notarzteinsatzfahrzeug, ein Rüstzug der Feuerwehr (bestehend je nach Alarm- und Ausrückeordnung aus drei bis vier Fahrzeugen) und mindestens ein Streifenwagen ihren Weg durch den Stau bahnen müssen. Für jedes dieser Fahrzeuge die Rettungsgasse immer wieder neu zu bilden ist hanebüchen.

Und nochmal zum Abschluss:
Autofahrer sollten deshalb Folgendes beachten, sobald sich der Verkehr verlangsamt und zu stehen droht:

Rettungsgasse bilden und frei halten

Dabei genügend Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeug halten. Wenn das erste Einsatzfahrzeug vorbei ist, die Rettungsgasse nicht wieder schließen, sondern weiterhin Platz lassen.

Euch allen eine gute und unfallfreie Fahrt!

Quelle: Kittelträger